Jemandem eine \(auch: einen\) reinwürgen

Jemandem eine \(auch: einen\) reinwürgen
Jemandem eine (auch: einen) reinwürgen; eine (oder: einen) reingewürgt bekommen (auch: kriegen)
 
»Jemandem eine reinwürgen« bedeutet »gegen jemanden, dessen Verhalten, Vorgehen man als ärgerlich empfindet, etwas unternehmen, was dem Betreffenden unangenehm ist und seine Aktivitäten einschränkt«. So heißt es z. B. in Hans Eppendorfers »Szenen aus St. Pauli« »... um irgendeinem Kultursenator eins reinzuwürgen, sollen wir da Knast riskieren?« (S. 148). Der folgende Beleg stammt aus Hans Falladas Roman »Jeder stirbt für sich allein«: »... der Dollfuß habe wegen seiner ewigen Raucherei und Schwätzerei einen reingewürgt gekriegt« (S. 41).
 
 
Fallada, Hans: Jeder stirbt für sich allein. Reinbek: rororo 671/672, 1964. - EA 1947.

Universal-Lexikon. 2012.

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